Forsertec GmbH & Co.KG optimieren durch minimieren
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Stundenverrechnungssätze

1. Berechnung:
Für die Stellung unseres Personals berechnen wir für Arbeits-, Fahrt-, Warte- und Vorbereitungszeit einen Stundenverrechnungssatz von 60,00 Euro für Monteure, sowie 90,00 Euro für Meister und Techniker.

 

Bei besonderen Vereinbarungen beträgt der Tagessatz für Monteure im Inland 600,00 Euro ohne Übernachtung, 700,00 Euro mit Übernachtung, im europäischen Ausland 750,00 Euro ohne Übernachtung und 800,00 Euro mit Übernachtung, sowie für Meister und Techniker im Inland 900,00 Euro ohne Übernachtung, 1000,00 Euro mit Übernachtung, im europäischen Ausland 1100,00 Euro ohne Übernachtung und 1200,00 Euro mit Übernachtung.


2. Auslösung:

Bei vereinbarten Tagessätzen ist die Auslösung enthalten.
Für die Unterkunft und Verpflegung berechnen wir einen Tagessatz von 75,00 Euro.
Ohne Übernachtung ermäßigt sich der vorstehende Tagessatz auf 25,00 Euro.
Die Auslösung kann von uns nachträglich erhöht werden, wenn infolge außerordentlich hoher Unterhaltskosten, besonders bei Hotelunterkunft, erhöhte Auslösungskosten entstehen. Sind Übernachtungskosten einschließlich Bedienungszuschlag, jedoch ohne Frühstück, höher als 50,00 Euro so ist der übersteigende Betrag gegen Nachweis zu vergüten.
Falls Unterkunft und/oder Verpflegung vom Besteller gewährt wird, sind die Auslösesätze besonders zu vereinbaren.

3. Arbeitsberechnung und Zuschläge in besonderen Fällen:
3.1 Reise-, Wege- und Wartestunden gelten als Arbeitszeit.
3.2 Für Arbeiten unter besonders ungünstigen Bedingungen (Schmutz, Kälte, Hitze, Höhe usw.) kann nach vorheriger Vereinbarung ein Erschwerniszuschlag von 10 % auf den Stundensatz erhoben werden.

4. Familienheimfahrten:
Im Inland: lt. Tarifvertrag -Verheiratete alle 4 Wochen, Ledige alle 8 Wochen.

5. Hilfskräfte, Werkzeuge, Rüst- und Hebezeuge:
Alle über die normale Baustellenausstattung hinaus erforderlichen Werkzeuge sowie die für die Montagearbeiten erforderlichen Hilfskräfte, Hilfseinrichtungen und Hebe- und Transportvorrichtungen, Energie und Beleuchtung sind vom Besteller rechtzeitig und unentgeltlich beizustellen.
Hat der Besteller nicht die Möglichkeit, Baubaracken, Gabelstapler, Hebezeuge usw. beizustellen, so sind wir bereit, gegen Berechnung einer zu vereinbarenden Vergütung solche Gegenstände beizustellen. Die Kosten für
Hin- und Rücktransport gehen ebenfalls zu Lasten des Bestellers.

6. Stundennachweise:
Der Besteller bescheinigt unserem Montagepersonal die geleistete Arbeitszeit auf den dafür vorgesehenen Lohnstundennachweisen.

7. Montagevorbereitung:
Der Besteller hat alle Voraussetzungen zu schaffen, um einen termingerechten Montagebeginn zu ermöglichen.

8. Arbeitszeit:
Die normale Arbeitszeit beträgt 35 Stunden je Woche, verteilt auf die Werktage:
Montag - Freitag 5 x 7 Stunden = 35 Stunden pro Woche.

9. Die Zuschläge für Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeiten betragen auf die vollen vorstehenden Sätze für:
9.1 Die ersten beiden täglichen Mehrarbeitsstunden 25 %
Von der dritten täglichen Mehrarbeitsstunde an 50 %
9.2 Jede Nachtarbeitsstunde zwischen 19.00 Uhr und 6.00 Uhr 50 %
9.3 Samstagsarbeit und Sonntagsarbeit 50 %
9.4 Den 24. und 31.12., soweit diese Tage nicht auf einen
Samstag oder Sonntag fallen, ab 12.00 Uhr 50 %
9.5 Arbeit an lohnzahlungspflichtigen Feiertagen, die auf einen
betrieblich regelmäßig arbeitsfreien Werktag oder Sonntag fallen 100 %
9.6 Arbeit an lohnzahlungspflichtigen Feiertagen, die auf einen
betrieblich regelmäßigen Arbeitstag fallen sowie am Ostersonntag,
Pfingstsonntag oder an den Weihnachtsfeiertagen 150 %
Beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge wird nur jeweils der höhere berechnet, jedoch wird bei Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen außer dem Sonn- und Feiertagszuschlag auch der Nachtzuschlag berechnet.

10. Wartezeiten:
Eventuell anfallende Wartezeiten, die vom Besteller zu vertreten sind, werden wie Normalarbeitszeit berechnet.

11. Reisezeit:
Hin- und Rückreise berechnen wir als normale Arbeitszeit, wobei bei Fahrten außerhalb der normalen Arbeitszeit die entsprechenden tariflichen Überstundenzuschläge in Rechnung gestellt werden. Fällt diese Reise auf einen Sonn- bzw. Feiertag, werden die tariflichen Zuschläge von 50 bzw. 100 bis 150 % zugeschlagen.

12. Tägliche Wegezeiten:
Tägliche Wegezeiten von der Unterkunft zur Montagestelle und zurück werden wie Arbeitszeit berechnet.

13. Fahrtkosten:
Für die Hin- und Rückreise werden die Fahrtkosten der Eisenbahn bzw. Flugkosten (Touristenklasse) sowie die Fahrtkosten sonstiger öffentlicher Verkehrsmittel berechnet. Die Kosten für evtl. Übergepäck, Gepäckbeförderung, Ferngespräche usw. werden nach effektivem Aufwand an den Besteller berechnet.
Bei PKW-Benutzung 0,75 Euro/km, bei Kombi- und Kleintransporter-Benutzung 0,90 Euro/km.

14. Montageberechnungen:
Werden auf Grund der vom Besteller bestätigten Zeitaufwandscheine ausgestellt. Der Besteller erhält eine Kopie dieser Scheine.

15. Mehrwertsteuer:
Zu den genannten Sätzen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet.

16. Bezahlung:
Die Bezahlung der Rechnung hat sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen.

17. Betriebsvorschriften:
Bei bestehen besonderer Betriebsvorschriften, z. B. Rauchen usw., ist unser Montagepersonal sofort nach Eintreffen auf der Montagestelle zu unterrichten.

Wuppertal, im November 2021

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